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Cursach: Gefordertes Strafmaß drastisch reduziert

Die Staatsanwaltschaft fordert nur noch anderthalb Jahre Gefängnis sowie ein 15-jähriges Verbot, in der Gastro und im Hotelgewerbe tätig zu sein.

In neun Tagen, also am 13. Juni beginnt der Prozess im Korruptionsfall um Mallorcas sogenannten Nachtclubkönig Bartolomé Cursach.
Ursprünglich waren 8,5 Jahre Haft gefordert worden, wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Bande, Täuschung, Bestechung, Korruption, Betrug und Nötigung.

Jetzt allerdings, kurz vor dem Prozess, hat die Staatsanwaltschaft einige Vorwürfe aus der Anklageschrift gestrichen. Bartolomé Cursach muss sich nur noch wegen Täuschung und der Zugehörigkeit einer kriminellen Vereinigung verantworten.

Damit reduziert sich das geforderte Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft fordert nur noch anderthalb Jahre Gefängnis sowie ein 15-jähriges Verbot, in der Gastro und im Hotelgewerbe tätig zu sein.