... die ultra wichtig sind!

Natürlich gibt es auch auf Mallorca Verkehrsregeln und ja, auch Radfahrer müssen sich an bestimmte Vorschriften halten. Wer das nicht macht, wird bestraft - und das nicht zu knapp.

Das sind laut spanischem Verkehrsamt (Dirección General de Tráfico - DGT) die 20 wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer: 

#1 Handy am Ohr? Kopfhörer? Nein!

Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens ist strengstens verboten. Kopfhörer im Ohr auch! Warum? Kopfhörer lenken ab! Außerdem werden die Umgebungsgeräusche schlechter wahrgenommen und das kann schnell zu Unfällen führen. Alles, was den Blick ablenkt oder das Hören einschränkt, ist nicht erlaubt.

Was kostet's, wenn man's trotzdem macht? 200,- Euro.

#2 Bremsen vorwarnen? Nicht unbedingt!

Es ist empfehlenswert, ein plötzliches Abbremsen durch ein Zeichen mit dem Arm anzukündigen. Wenn Sie wissen, dass jemand hinter Ihnen fährt, können Sie zum Beispiel den Arm heben, um zu warnen, dass Sie bremsen müssen. Allerdings ist dies keinesfalls Pflicht – schließlich kann das Loslassen des Lenkers mit einer Hand auch mal gefährlich sein.

#3 Strasse oder Fahrradweg?

Wie in Deutschland, sind die Radwege auf Mallorca in der Regel rot markiert. Eine Pflicht, dass Radfahrer die speziellen Radwege benutzen müssen, gibt es hier allerdings nicht.

#4 Alkohollimit beim Radeln

Alkohol ist streng verboten. Bei Kontrollen kann man Sie (verpflichtend) auffordern, einen Alkoholtest zu machen. Tatsächlich gelten hier für Radfahrer dieselben Werte wie im Auto. Wer mehr als 0,25 Milligramm Alkohol in einem Liter Atemluft hat, muss zahlen: zwischen 500 und 1.000 Euro.

#5 Radfahren mit Kindersitz

Sie möchten Ihre Kinder auf einem Fahrrad-Ausflug mitnehmen? Hier sind die Regeln ähnlich wie in Deutschland relativ streng: Kinder dürfen nur bis zum Alter von sieben Jahren auf einem anderen Rad hinten drauf mitfahren – und auch nur unter den Voraussetzungen, dass Sie einen zugelassenen Kindersitz haben und der Radfahrer, der das Kind mitnimmt, schon volljährig ist. Wer sich hier nicht an die Regeln hält, kann mit Strafen von um die 100 Euro rechnen.

Not Set

#6 Fahren ohne Licht

Sie haben ein Fahrrad auf Mallorca, aber die Anschaffung von Lampen war Ihnen bisher zu umständlich/unbequem? Das könnte für Sie teuer werden. Wenn Sie nachts fahren, oder in Tunneln oder kurzen Unterführungen, allgemein, wo die Sicht schlecht ist, müssen Sie Fahrradlampen vorn und hinten benutzen. Es drohen sonst Strafen von 200 Euro!

#7 Fussgänger

Fußgänger haben Vorrang! Radfahrer müssen beim Fußgängerüberweg und beim Abbiegen Vorrang gewähren. Aber auch wenn es keinen Fußgängerüberweg gibt, muss der Fußgänger vorbeigelassen werden. Nichtbeachtung kostet 200 Euro!

#8 Vorfahrtsregeln

Gegenüber Kraftfahrzeugen haben Fahrradfahrer Vorrang! Auf einer Fahrradspur, einem Radweg oder dem gekennzeichneten Seitenstreifen haben Fahrradfahrer gegenüber Kraftfahrzeugen Vorrang. Ansonsten gelten die Regeln und Schilder und bei Missachtung der Vorfahrt an einer Kreuzung gibt’s 200 Euro Strafe.

#9 Verhalten bei Radgruppen

Gruppen von Fahrradfahrern haben an Kreisverkehren und allen anderen Kreuzungen Vorrang. Das gilt sobald der erste Radfahrer in die Kreuzung oder den Kreisverkehr eingebogen ist. Vom ersten bis zum letzten Radfahrer der Gruppe!

#10 Aufpassen beim Anfahren!

Bevor man mit dem Rad losfährt, sollte man die Straße, in der man entlang fahren möchte, beobachten. Andere Fahrzeuge sollten so weit entfernt sein, dass keine Gefahr besteht. Zudem muss man das Fahrmanöver anzeigen. Ansonsten wird’s teuer: 200 Euro Strafe drohen.

#11 Strassenschilder

Not Set

Die Straßenschilder gelten auch für Radfahrer! Ampelschilder und vertikale Schilder, wie Vorfahrt gewähren oder Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen auch Fahrradfahrer beachten. Das Überfahren einer roten Ampel kann von 150 bis zu 500 Euro Strafe kosten.

#12 Manöver ankündigen

Radfahrer müssen Anzeigen, was Sie vorhaben! Einordnen in den Verkehr, Abbiegen, Durchführen von Richtungs- und Spurenwechsel müssen mit dem waagerechten rechten Arm oder dem angewinkelten linken Arm signalisiert werden. Ein Verstoß kostet 200 Euro.

#13 Fahrradhelm

Ein Fahrradhelm ist ratsam! Es besteht keine Helmpflicht, es wird aber empfohlen. (Außer bei Landstraßen! Da gilt Regel #19). Achtung: Eine Ausnahme bilden unter 16-Jährige – sie müssen einen Helm tragen! Tragen Kinder keinen Helm, kostet das 200 Euro Strafe.

#14 Zebrastreifen

Vom Fahrrad Absteigen bei Fußgängerüberwegen! Wenn man als Fahrradfahrer einen Fußgängerüberweg überqueren möchte, muss man sein Fahrrad schieben! Wer das nicht tut, zahlt 200 Euro Strafe.

Not Set

#15 Fahren auf dem Bürgersteig

Es ist verboten, mit dem Fahrrad auf Gehwegen und in Fußgängerzonen zu fahren. Es sei denn, es handelt sich um einen Radweg, der gemeinsam mit Fußgängern genutzt wird. Wird man beim Radfahren auf dem Bürgersteig erwischt, kann das bis zu 100 Euro Strafe kosten.

#16 Rechtsfahrgebot

In der Stadt sollen Radfahrer so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand fahren und einen sicheren Abstand zum Bordstein oder zu parkenden Fahrzeugen einhalten. In Gruppen dürfen sich Fahrradfahrer in einer Kolonne von maximal zwei Personen bewegen. Hält man sich nicht an die Regeln, kann das bis zu 100 Euro Strafe kosten.

#17 Sichtbarkeit

Autofahrer sollten Radfahrer aus einer Entfernung von 150 Metern erkennen können. Dafür sollten sie Reflektoren und reflektierende Kleidung tragen. Bei Missachtung kann das bis zu 80 Euro Strafe kosten.

#18 Schutzhelm auf Landstrassen

Not Set

Ein zugelassener Schutzhelm ist auf Landstraßen für alle Radfahrer verpflichtend, mit drei Ausnahmen: bei langen Steigungen, aus medizinischen Gründen oder bei extremer Hitze. Wichtig ist, dass der Helm richtig angelegt ist und immer geschlossen getragen wird. Fahren ohne Helm kann teuer werden – bis zu 200 Euro.

#19 Landstrassen

Radfahrer müssen auf Landstraßen den rechten Seitenstreifen benutzen, sofern dieser vorhanden ist. Wird der Seitenstreifen nicht genutzt, kann dies 200 Euro kosten. Nur bei langen Abfahrten unter sicheren Bedingungen darf dieser verlassen werden.

#20 Nebeneinander fahren

Radfahrer dürfen in Zweierreihen auf Landstraßen fahren, vorausgesetzt die Strecke ist übersichtlich und es sind keine Menschenansammlungen auf der Straße. Radfahrer sollten sich dennoch so weit wie möglich rechts halten. Missachtung kann eine Strafe bis zu 100 Euro nach sich ziehen.


Not Set