Das Robert-Koch-Institut hat Spanien (einzige Ausnahme: Kanarische Inseln) am 14.08.2020 zum Risikogebiet erklärt. Das bedeutet: Auch die Balearen gehören dazu.
Das Auswärtige Amt folgte am Abend dieser Empfehlung und hat eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen!
Hintergrund sind die gestiegenen Infektionszahlen: Für die vergangene Woche meldete das Gesundheitsministerium für ganz Spanien 58,17 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Auf den Balearen erriechte der der Wert sogar 77.43.
(Ab einem Wert von über 50, wird durch das Robert-Koch-Institut in Berlin eine mögliche Einstufung zu einem Risikogebiet geprüft.)
Auch die spanische Regierung regierte ihrerseits auf den erneuten Anstieg. Welche Maßnahmen im einzelnen auf das Land zukommen, lesen sie HIER
Was bedeutet die Reisewarnung für Mallorca-Reisende?
Die deutschen Vertretungen in Spanien schreiben auf ihrer Website folgendes:
In Deutschland werden Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer erlassen. Nach Abstimmung der Länder und der Bundesregierung hat das BMI eine Musterverordnung erstellt, deren Regelung die Bundesländer im Wesentlichen übernommen haben.
Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
- müssen Sie sich demnach nach der Einreise in Deutschland unmittelbar an ihren Zielort begeben
- sich dort häuslich absondern bis ein negatives Testergebnis vorliegt und das negative Testergebnis den zuständigen Behörden, i.d.R. Gesundheitsamt, auf Anforderung nachweisen und
- sich per E-Mail oder Telefon bei der für Sie zuständigen Behörde, i.d.R. Gesundheitsamt am Wohnort/Unterkunft melden. Wenn Reisende im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug eine Aussteigekarte ausgefüllt und abgegeben haben, müssen sie sich nicht erneut nach der Einreise melden.
Man kann diese Quarantäne-Regelungen in den meisten Bundesländern umgehen, indem man nachweist, sich nicht mit Covid-19 infiziert zu haben: (In bestimmten Bundesländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.)
Liegt bei der Einreise ein negativer, ärztlich bestätigter molekularbiologischer Corona-Test vor, der nicht älter als 48 Stunden ist, entfällt die Quarantäne-Pflicht. Der Test und die ärztliche Bestätigung müssen in Deutsch oder Englisch vorliegen und in einem EU-Staat beziehungsweise in einem Staat mit vom Robert Koch-Institut anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt worden sein.