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DGT veröffentlicht Richtlinien für das Verwenden von Elektrorollern

Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat jetzt Richtlinien für das Verwenden von Elektrorollern veröffentlicht. So sollen Unklarheiten zwischen den Nutzern, der Polizei und der Stadt so lange geklärt werden, bis der endgültige Normenkatalog verabschiedet wird. Die Richtlinien schreiben unter anderem vor, dass Elektroroller beispielsweise nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren dürfen. Verboten ist außerdem das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und das Verwenden von Handys und Kopfhörern. Eine Helmpflicht für E-Roller besteht aktuell nicht.

Hier eine Zusammenfassung aller weiteren Richtlinien zur E-Roller-Nutzung in Spanien:

- Alkohol und Drogen: Fahrer sind verpflichtet, sich Alkohol- und Drogentests zu unterziehen. Im Fall von Alkoholmissbrauch drohen Bußgelder zwischen 500 -1.000 Euro. Bei Drogenmissbrauch 1.000 Euro


- Nutzung Mobiltelefon: Benutzung des Mobiltelefons ist verboten. Strafe: 200 Euro


- Kopfhörer: Benutzung von Kopfhörern ist verboten: 200 Euro Strafe


- Helm und Kopfschutz: Sofern noch keine Regelung in den allgemeinen Verkehrsvorschriften vorliegt, gelten die Bestimmungen der Gemeindeverordnung. Für den Fall, dass eine Gemeinde eine Helmpflicht vorrausetzt gilt bei Nicht-Beachten ein Bußgeld von 200 Euro


- Gehweg und Fußgängerzonen: Nutzung auf Gehwegen und in Fußgängerzonen untersagt. Strafe 200 Euro


- Beförderung zweiter: Die Beförderung von mehr als einer Person ist nicht gestattet. Strafe: 100 Euro


- Reflektierende Kleidung und Beleuchtung: Fahrer sind verpflichtet, im Dunkeln reflektierende Kleidung oder Lampen zu tragen. Bußgeld: 200 Euro


- Abstellen von E-Rollern: Obliegt der jeweiligen Kommune. Die DGT empfiehlt jedoch, dass Bürgersteige ausschließlich Fußgängern zur Verfügung stehen.


- Sanktionen für Minderjährige: Bei unter 18-Jährigen haften Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder

Quelle:

http://revista.dgt.es/es/noticias/nacional/2019/12DICIEMBRE/1204instruccion-dgt-vehiculos-de-movilidad-personal.shtml#.XejCEpNKiUl