Das Gericht in Palma hat jetzt eine Kosmetikerin zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sie soll eine Freundin um 850.000 Euro betrogen haben, indem sie sie dazu brachte, das Geld in eine angeblich erfolgversprechende Kosmetiklinie zu investieren. Diese existierte jedoch nicht. Neben der Gefängnisstrafe muss die Verurteilte der Geschädigten auch noch die genannte Geldsumme zurückzahlen.
Ende letzten Jahres standen beide Parteien schon einmal in Palma vor Gericht: Damals ging es darum, dass die Kosmetikerin ihrer Kundin im Zuge zahlreicher unprofessionell durchgeführter Schönheitsbehandlungen das Gesicht entstellt hat. Hinzu kommt, dass die Verurteilte über keinerlei Ausbildung für diesen Beruf verfügt.