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Maskenpflicht im Freien

Not Set

In Spanien gilt seit gestern wieder die Maskenpflicht im Freien. Das bedeutet, auch draußen auf der Straße muss jeder ab einem Alter von sechs Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die bereits am Mittwoch von Ministerpräsident Pedro Sánchez angekündigte Maßnahme wurde im Amtsblatt BOIB veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Sie gilt auf unbegrenzte Zeit.

In dem Gesetzestext werden auch einige Ausnahmen von der Maskenpflicht genannt. Dort heißt es zum Beispiel, dass keine Maskenpflicht besteht, wenn man alleine oder in Begleitung von Familienangehörigen in der Natur oder am Strand unterwegs ist. Oder wenn man an diesen Orten den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten kann. Auch beim Sport an der frischen Luft muss keine Maske getragen werden.