Hinweis:
Anders als in Deutschland, wo man bei Verstößen in der Verkehrssünderkartei Punkte bekommt, werden hier in Spanien Punkte abgezogen. Jedem Autofahrer stehen 15 Punkte „zur Verfügung“
Änderungen:
- Wegwerfen eines Zigarettenstummels aus dem Auto: 6 Punkte
- Nutzung eines Handys während der Fahrt: 6 Punkte
- Nicht-Anlegen des Gurtes (auch bei Kindersitzen): 4 Punkte
- Überholen eines Fahrrad- oder Motorradfahrers auf zweispuriger Strecke, ohne vollständige Nutzung der Parallelspur sowie Nicht-Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Meter bei einspuriger Strecke: 6 Punkte
- Mitführung von Radarwarngeräten: 3 Punkte
- Nicht-Tragen eines Helmes: 4 Punkte
- Alkohol: Limit bei 0,5 Promille;
- Berufskraftfahrer, Busfahrer und Fahranfänger (ersten zwei Jahre): Limit bei 0,3 Promille
- Bei Benutzung von Handy, Tablet etc. bei der theoretischen Führerschein-Prüfung, wird man für ein halbes Jahr für die Prüfung gesperrt
- Führerschein muss nichtmehr physisch mitgeführt werden. Alternativ kann er in der App der spanischen Verkehrsbehörde „mi DGT“ hochgeladen werden
- Fußgänger haben Vorrang bei Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen und Bürgersteigen
- Wenn zwei Jahre lang keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind, erhält man die Punkte wieder zurück
- Beim Überholverfahren gilt das Tempolimit. Bisher galt noch, dass man 20 km/h schneller fahren durfte.
- Minderjährige Scooterfahrer/Fahrradfahrer (U18): Limit bei 0,0 Promille
- Keine E-Scooter auf Autobahnen oder Schnellstraßen
- Kabellos im Helm integrierte Freisprecheinrichtungen sind jetzt bei Roller- und Mofafahrern erlaubt