Die Inselradio Pinnwand

Was passiert hinter den Kulissen Ihres Lieblingssenders? Wo gibt's die Mallorca-Infos, die Sie im Programm verpasst haben? Was ist heute DAS Thema auf Mallorca? Und wo landet Ihre Postkarte, die Sie zum Inselradio geschickt haben?

HIER! Auf der Inselradio-Pinnwand!

Bilder, Memos und Notizen! Alles, was eben auf eine echte Pinnwand gehört, damit Sie Ihrer Insel immer ganz nah sind und nichts mehr verpassen!

 


Straßenverkehr - Neuer Bußgeldkatalog

Not Set

Neuer Bußgeldkatalog gilt für Spanien; landesweite Änderungen der Verkehrsregeln

 

Hinweis:
Anders als in Deutschland, wo man bei Verstößen in der Verkehrssünderkartei Punkte bekommt, werden hier in Spanien Punkte abgezogen. Jedem Autofahrer stehen 15 Punkte „zur Verfügung“

Änderungen:

- Wegwerfen eines Zigarettenstummels aus dem Auto: 6 Punkte

- Nutzung eines Handys während der Fahrt: 6 Punkte

- Nicht-Anlegen des Gurtes (auch bei Kindersitzen): 4 Punkte

- Überholen eines Fahrrad- oder Motorradfahrers auf zweispuriger Strecke, ohne vollständige Nutzung der Parallelspur sowie Nicht-Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Meter bei einspuriger Strecke: 6 Punkte

- Mitführung von Radarwarngeräten: 3 Punkte

- Nicht-Tragen eines Helmes: 4 Punkte

- Alkohol: Limit bei 0,5 Promille;

- Berufskraftfahrer, Busfahrer und Fahranfänger (ersten zwei Jahre): Limit bei 0,3 Promille

- Bei Benutzung von Handy, Tablet etc. bei der theoretischen Führerschein-Prüfung, wird man für ein halbes Jahr für die Prüfung gesperrt

- Führerschein muss nichtmehr physisch mitgeführt werden. Alternativ kann er in der App der spanischen Verkehrsbehörde „mi DGT“ hochgeladen werden

- Fußgänger haben Vorrang bei Fußgängerüberwegen, Fußgängerzonen und Bürgersteigen

- Wenn zwei Jahre lang keine weiteren Verstöße hinzugekommen sind, erhält man die Punkte wieder zurück

- Beim Überholverfahren gilt das Tempolimit. Bisher galt noch, dass man 20 km/h schneller fahren durfte.

- Minderjährige Scooterfahrer/Fahrradfahrer (U18): Limit bei 0,0 Promille

- Keine E-Scooter auf Autobahnen oder Schnellstraßen

- Kabellos im Helm integrierte Freisprecheinrichtungen sind jetzt bei Roller- und Mofafahrern erlaubt