Eine Jahresmiete als Entschädigung, wenn der Vermieter ohne triftigen Grund kündigt: Das sieht eins der beiden Dekrete der spanischen Regierung gegen die Wohnungsnot vor. Nach Ablauf der bisherigen Mindestlaufzeit von fünf Jahren bei privaten Vermietern sollen Mietverträge automatisch um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Wer als Vermieter trotzdem nicht verlängern will, müsste grundsätzlich zwölf Monatsmieten zahlen. Ausnahmen gelten etwa bei Eigenbedarf oder wenn der Mieter im selben Ort eine andere geeignete Wohnung besitzt. Außerdem soll die Kündigungsfrist für Vermieter von vier auf sechs Monate steigen. Die neuen Dekrete müssen noch vom Parlament bestätigt werden.
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Vermieter sollen bei Nichtverlängerung zwölf Monatsmieten zahlen

Bild: Caib
Wer als Vermieter trotzdem nicht verlängern will, müsste grundsätzlich zwölf Monatsmieten zahlen.