Rund 170.000 Menschen mit spanischen Wurzeln dürfen bei den Parlamentswahlen am 29. November vorerst nicht abstimmen. Das hat Spaniens Oberstes Gericht entschieden. Betroffen sind Menschen, die über das sogenannte Enkelgesetz die spanische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
Das Gesetz gibt Nachkommen von Spaniern, die etwa während des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur ins Ausland fliehen mussten, die Möglichkeit, spanische Staatsbürger zu werden. Vor allem Menschen aus Lateinamerika haben davon Gebrauch gemacht.
Das Gericht will jetzt prüfen lassen, ob die Voraussetzungen bei allen erfüllt sind. Bis dahin bleibt ihr Wahlrecht ausgesetzt.
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Oberstes Gericht bestätigt Wahlrechts-Entzug für 170.000 Menschen

Bild: https://www.poderjudicial.es/
Das Gericht will jetzt prüfen lassen, ob die Voraussetzungen bei allen erfüllt sind