Am 2. April beginnt auf Mallorca und den Nachbarinseln in diesem Jahr die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Bis zum 30. Juni haben Sie dann Zeit, Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Ab April kann die Steuererklärung online eingereicht werden, telefonisch ist das dann ab dem 6. Mai möglich und vor Ort beim Finanzamt ab dem 2. Juni.
Ab diesem Jahr müssen erstmals auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, ihre Steuererklärung abgeben - unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte. 2024 hat die spanische Steuerbehörde bereits 12,9 Milliarden Euro an fast 16 Millionen Steuerzahler zurückerstattet.
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Steuererklärung - auch Arbeitslose müssen 2025 einreichen
Ab April kann die Steuererklärung online eingereicht werden, telefonisch ist das dann ab dem 6. Mai möglich.