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Obergrenze für finanzielle Beihilfe angepasst

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Bild: Pexels

Personen, die in Palma leben und weniger als 1.167 Euro verdienen, können eine finanzielle Beihilfe beantragen.

Ab sofort können Personen, die in Palma leben und weniger als 1.167 Euro verdienen, eine finanzielle Beihilfe beantragen. Dabei wurde der in Spanien geltende Mindestlohn als Richtwert festgelegt.

Die Stadt Palma hat damit die bestehende Einkommensobergrenze gesenkt, um noch mehr Personen den Zugang zu kommunalen Beihilfen zu ermöglichen. Grund dafür sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die in Palma sogar noch höher sind, als in vielen anderen spanischen Regionen.
Deswegen wurde auch die finanzielle Beihilfe noch einmal insgesamt angehoben: Sie beträgt zum Beispiel für Alleinstehende, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn liegt, jetzt 225 Euro statt wie vorher 150 Euro.