- ANZEIGE -

Ab Juli: Alkohol-Wegfahrsperre an Fahrzeugen

Not Set

Von der Maßnahme betroffen sind die Fahrzeugklassen M2 und M3.

Ab dem 6. Juli müssen in Spanien Fahrzeuge, in denen Personen befördert werden, eine Alkohol-Wegfahrsperre haben. Das war letztes Jahr im Dezember im überarbeiteten Straßenverkehrsgesetz festgelegt worden. Das heißt, ab dem kommenden Monat müssen die Fahrer vor jeder Fahrt erst einmal ins Röhrchen pusten: Ist der Alkoholgehalt in der Atemluft zu hoch, wird die Kraftstoffversorgung gekappt und der Wagen springt nicht an.

Von der Maßnahme betroffen sind die Fahrzeugklassen M2 und M3, also Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.