Die spanische Regierung hat angeordnet, dass alle Geldstrafen, die im Zuge des ersten Lockdowns im Frühjahr letzten Jahres verhängt wurden, zurückgezahlt werden müssen. Um das zu organisieren, wurde jetzt eine extra Arbeitsgruppe eingerichtet.
Grund für die Maßnahme ist, dass das spanische Verfassungsgericht im Nachhinein die Ausganssperre, die im März 2020 galt, als Verfassungswidrig erklärt hat. Damals durfte man in Spanien über Wochen die Wohnung nur für das Notwendigste verlassen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass für einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Ausnahmezustand hätte ausgerufen werden müssen. Deswegen haben auch alle damals ausgestellten Bußgelder keine Rechtsgültigkeit mehr. Allein auf den Balearen wurden während der Ausgangssperre 2.700 Knöllchen verteilt, in ganz Spanien waren es über eine Millionen.