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Neues Gesetz zur Mindestwohnfläche

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

Die Mindestfläche für eine Wohnung zur Miete oder zum Kauf beträgt 30 Quadratmeter bei Neubauwohnungen und 24 Quadratmeter bei älteren Immobilien

Die Balearenregierung hat das Gesetz zur Mindestwohnfläche auf den Inseln geändert. Dadurch können jetzt leichter Strafen verhängt werden, wenn beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien gegen bestimmte Standards verstoßen wird. Dazu gehört auch die Fläche, die eine Wohnung minimal aufweisen muss: Bei Neubauwohnungen sind es laut dem neuen Gesetz 30 Quadratmeter, bei älteren 24 Quadratmeter. 

Viele Wohnungen, die derzeit noch auf einschlägigen Immobilienportalen im Internet angeboten werden, verstoßen gegen dieses Kriterium, weil sie viel zu wenig Platz bieten. Oftmals handelt es sich dabei um Immobilien in der Altstadt von Palma.   

Gleichzeitig will die Balearenregierung mit dem neuen Gesetz auch gegen sogenannte „Pisos Patera“ angehen. Das sind Wohnungen, in denen viel zu viele Personen gleichzeitig auf zu wenig Platz leben, oftmals Flüchtlinge oder Saisonarbeiter.