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Startet: Abgabe der Einkommenssteuererklärung

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Bild: caib.es

Durch Kurzarbeit sind diesmal noch mehr Arbeitnehmer als sonst dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuerklärung abzugeben. Das spanische Finanzamt rät jedoch, damit noch etwas zu warten

In Spanien beginnt heute die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Bis zum 30. Juni ist Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen. Verpflichtet dazu ist jeder Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 22.000 Euro bei einem einzigen Arbeitgeber und von mehr als 14.000 Euro bei mehreren Arbeitgebern.

Diesen Steuerfreibetrag werden jedoch viele Arbeitnehmer überschreiten, denn wer sich 2020 in Kurzarbeit oder einem sogenannten ERTE befand, hat automatisch zwei Arbeitgeber und ist damit verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Für die Rückzahlung der spanischen Einkommensteuer IRPF wird es in diesem Jahr noch eine Sonderregelung geben.

Laut spanischer Tageszeitung Ultima Hora rät das spanische Finanzamt  zudem allen, die 2020 in Kurzarbeit waren, mit der Steuererklärung bis Juni zu warten. In den kommenden zwei Monaten sollen sie noch weitere Anweisungen und Hilfestellungen kommen, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.