Bars und Restaurants auf Mallorca, die coronabedingt schließen mussten, können seit heute die angekündigten Direkthilfen beantragen. Sie werden in Form von Fixzahlungen in Höhe von 1.500 Euro an die Gastrobetriebe ausgezahlt. Und zwar auch an diejenigen, die bereits vergangenen Dezember Hilfe bezogen haben. Und auch Bars und Restaurants, die nach wie vor für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet haben, haben Anspruch auf die Direkthilfe, vorerst über einen Zeitraum von drei Monaten.
Die Direkthilfen für Fitnessstudios und Tanzschulen sollen ab kommenden Sonntag beim Inselrat beantragt werden können. Für andere Sektoren wie Transport oder Kultur sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.
Alle Corona-Hilfen der Balearenregierung werden online zusammengefasst, hier der Link:
http://ajutsmallorca.com/