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Mietminderung für Gastronomen in Spanien

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Die spanische Zentralregierung wird laut Informationen der Tageszeitung El País morgen ein Maßnahmenpaket verabschieden, um der Gastronomie im Land unter die Arme zu greifen. Demnach ist unter anderem eine Mietminderung von 50 Prozent vorgesehen. Allerdings nur dann, wenn die Immobilie, in der sich die Bar oder das Restaurant befindet, zu einem Großeigentümer mit insgesamt mindestens zehn Immobilien gehört.
Diese Mietminderung muss vor dem 31. Januar 2021 beantragt werden und kann so lange beibehalten werden, wie der Alarmzustand andauert. Eine vorherige Absprache mit dem Eigentümer ist laut El País dafür nicht notwendig.