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Arbeitslosenhilfe kann ab sofort beantragt werden

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Sie richtet sich an Personen, die zwischen dem 14. März und dem 30. Juni dieses Jahres über keinerlei andere finanzielle Hilfen verfügt haben.

In Spanien kann ab sofort die neue Arbeitslosenhilfe in Höhe von 430 Euro beantragt werden. Die Regierung geht davon aus, dass um die 250.000 Menschen im Land die Stütze in Anspruch nehmen werden. Sie richtet sich an Personen, die zwischen dem 14. März und dem 30. Juni dieses Jahres über keinerlei andere finanzielle Hilfen verfügt haben. Das Arbeitslosengeld kann über einen maximalen Zeitraum von drei Monaten bezogen werden und der Antrag muss bis zum 30. November eingereicht werden.