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Betrug an der Sozialversicherung - 370.000 Euro Strafe

Das balearische Oberlandesgericht hat jetzt das Urteil gegen einen Gastronomen bestätigt. Der Mann wurde wegen Betrugs an der Sozialversicherung zur Zahlung von 370.000 Euro verurteilt.


Der Betreiber von drei Restaurants auf Mallorca ließ seine rund 50 Mitarbeiter deutlich länger arbeiten als in ihren Verträgen angegeben. Offiziell waren sie in Teilzeit angestellt, gearbeitet haben sie aber ganztags. Die Überstunden wurden schwarz bezahlt. Durch den Betrug an der Sozialversicherung sparte sich der Gastronom eine Menge Geld.
Damit solche Betrugsfälle minimiert werden, sind seit Mai alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten detailliert zu dokumentieren.