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Fahrerflucht - jetzt auch in Spanien eine Straftat

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

Ab sofort wird der Tatbestand der Fahrerflucht in Spanien als Straftat geahndet. Grund dafür ist eine entsprechende Änderung des Gesetzestextes, die jetzt in Kraft getreten ist. Bis dato wurde das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Spanien nicht behördlich geahndet und die Richter hatten, sofern es zum Prozess kam, Interpretationsspielraum.

Dieser fällt ab sofort weg und bei Fahrerflucht drohen in Spanien beispielsweise bis zu sechs Jahre Gefängnis, wenn bei einem Unfall zwei Personen ums Leben gekommen sind. Auch bei Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Alkohol oder Drogen am Steuer gelten in Spanien ab sofort höhere Strafen.