Das Einkaufszentrum Fan, das sich an Mallorcas Flughafenautobahn befindet, hat vor dem spanischen Oberlandesgericht einen Namensstreit gewonnen. Dabei ging es darum, dass eine Werbeagentur einen ähnlichen Namen registriert hatte, nämlich Fan geschrieben mit drei „A“s. Dagegen hatten die Verantwortlichen des Einkaufszentrums geklagt und Recht bekommen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es zwar in der Schreibweise einen Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen gibt, dieser in der Aussprache jedoch nicht mehr hörbar ist. Da das Einkaufszentrum Fan seinen Namen als erstes patentrechtlich registriert hat, muss die Werbeagentur ihren Titel nun ändern.
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