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Neue Rechtsvorschriften für die Tierhaltung in Palma

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Mallorcas Inselhauptstadt Palma erarbeitet derzeit einen Katalog mit neuen Rechtsvorschriften bezüglich der Tierhaltung in der Inselhauptstadt. Das aktuelle Gesetz stammt noch aus dem Jahr 2004 und in einigen Punkten ist eine Überarbeitung notwendig, wie die Verantwortlichen finden.
Geplant ist unter anderem, den Bußgeldkatalog aufzustocken: Anstatt wie bisher zwischen 60 und 300 Euro sollen künftig zwischen 300 und 750 Euro bei leichten Verstößen gegen das Tierhaltungsgesetz fällig werden. Bei schweren Verstößen soll der Minimalbetrag von 300 auf 750 Euro angehoben werden. Darunter fällt zum Beispiel auch das Nicht-Aufsammeln von Hundekot.
Daneben ist auch geplant, die Anzahl von Tieren, die maximal in einer Wohnung gehalten werden dürfen, auf zwischen drei und fünf zu beschränken. Und im Rahmen des neuen Tierhaltungsgesetzes will die Stadt auch festlegen, dass Haustiere nur maximal 48 Stunden lang alleine in einer Wohnung gelassen werden dürfen. Bisher gibt es hier kein Limit.
Die neuen Rechtsvorschriften zur Tierhaltung in Palma sollen Ende des Jahres verabschiedet werden.

(Bild: sokaeiko / pixelio.de)