Hoteliers dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anbieten, als auf booking.com. Zu diesem Urteil ist Ende der Woche der Europäische Gerichtshof gekommen und stärkt damit auch mallorquinischen Hoteliers den Rücken. Denn die mussten lange Zeit eine Bestpreisklausel unterschreiben, um auf dem Buchungsportal präsent zu sein, bis das niederländische Unternehmen diese aus den Verträgen genommen hat.
Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs heißt es, dass Online-Dienste wie Booking.com trotzdem noch wirtschaftlich arbeiten können, auch ohne diese Preisstrategie.
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Urteil gegen booking.com: Rückenstärkung für Mallorcas Hoteliers

Sie mussten lange Zeit eine Bestpreisklausel unterschreiben, um auf dem Buchungsportal präsent zu sein