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Ryanair muss Kläger entschädigen

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

Eine Familie musste also 226 Euro nachzahlen.

Nur wenige Monate nach dem Ensaïmada-Gate an Mallorcas Flughafen, steht die irische Billigfluggesellschaft Ryanair erneut in den Schlagzeilen: Diesmal muss die Airline einen Fluggast entschädigen, der mit seiner Familie von Barcelona nach Palma fliegen wollte aber die Ticket nicht ausgedruckt hatte. 

Die vierköpfige Familie wollte am Schalter des Flughafens einchecken und sich bei der Gelegenheit die Bordkarten gleich ausstellen lassen. Das ist bei Ryanair zwar möglich, allerdings verlangt die Fluggesellschaft dann eine Check-in-Gebühr von 56 Euro pro Fluggast. Die Familie musste also 226 Euro nachzahlen.

Das Gericht hat letztendlich dem Kläger recht gegeben, mit dem Argument, dass Ryanair die Klausel in den Richtlinien zwar aufführt, aber nicht darlegt, woraus sich die Zusatzkosten durch das Drucken einer Bordkarte zusammensetzen.