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Zimmermädchen bekommt nach Sturz 120.000 Euro

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Der Unfall wurde vor Gericht als schwer eingestuft, denn die Frau hat Folgeschäden davongetragen

Ein Zimmermädchen, das sich bei einem Arbeitsunfall die Hüfte gebrochen hat, bekommt ein Schmerzensgeld in Höhe von 120.000 Euro. Die damals 62-Jährige war im Juni 2016 in dem Hotel, in dem sie arbeitete, über einen Kleiderhaufen gestolpert und auf den Boden gestürzt. 

Der Unfall wurde vor Gericht als schwer eingestuft, denn die Frau hat Folgeschäden davongetragen. Die Frau soll von Seiten des Hotels weder ausreichend geschult noch über die Arbeitssicherheit informiert worden sein. Aus diesem Grund wurde das Hotel für den Sturz und die Folgen verantwortlich und zu dem Schmerzensgeld von 120.000 Euro verurteilt.