Das Gericht in Palma hat jetzt ein Urteil gegen die britische Airline Ryanair gefällt: Darin heißt es, dass die Fluggesellschaft keine extra Gebühr für das Mitnehmen eines Handgepäcks in der Kabine erheben darf.
Geklagt hatte ein Fluggast, der ein Ticket ohne Handgepäck gekauft hatte. Beim Einstieg ins Flugzeug wollte er jedoch eine Tasche mit medizinischen Geräten mitnehmen. Daraufhin wurde er vom Personal angehalten, den entsprechenden Tarif für das Mitnehmen der Tasche zu zahlen. Das verweigerte der Passagier jedoch, woraufhin ihm der Einstieg verwehrt wurde.
Das Gerichtsurteil fiel zu Gunsten des Klägers aus, der einen Schadensersatz von knapp 390 Euro erhält. Zur Begründung heißt es von Seiten des Gerichts, dass die Fluggesellschaft zwar eine Gebühr für den Transport eines Gepäckstücks im Frachtraum erheben kann, nicht jedoch für das Mitnehmen eines Handgepäcks.