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Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland

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Jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.

Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August zum Test verpflichtet.

Hier alle wichtigen Fragen und Antworten:

Wer muss sich nach der Einreise aus dem Ausland nach Deutschland in Quarantäne begeben?

Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.

Was ist ein Risikogebiet?

Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete. Diese finden Sie hier:

Müssen sich alle Einreisenden aus Risikogebieten testen lassen?

Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen.

Aus welchen Ländern werden Testergebnisse anerkannt?

Der Test muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Staat durchgeführt worden sein. Falls das Testergebnis bei Einreise mitgeführt wird, darf es bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Was passiert, wenn ich positiv getestet wurde?

Ein positives Testergebnis führt dazu, dass die betroffene Person sich für 14 Tage in Quarantäne begeben muss.

Was passiert, wenn ich negativ getestet wurde?

Ein negatives Testergebnis führt in den meisten Ländern dazu, dass keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. In bestimmten Ländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.

Wer aus einer anderen Region (kein Risikogebiet) einreist, kann sich aber auch testen lassen. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos.

Wo kann man sich testen lassen?

Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen.

Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen.

Vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus müssen die Reisenden dagegen sogenannte Aussteigekarten ausfüllen. Auf diesen Karten werden auch Angaben zu Symptomen und zu einem vorhandenen Testergebnis gemacht. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und an die Gesundheitsbehörden am Wohnort bzw. Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben (soweit noch kein negatives Testergebnis nachgewiesen wurde). Diese lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch.

Ab wann gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht ist am 8. August 2020 in Kraft getreten und gilt für Einreisende aus Risikogebieten.

Was passiert, wenn ich der Testpflicht nicht nachgehe?

Bei Verstoß gegen die oben genannten Pflichten zur Meldung, Duldung einer Testung oder häuslichen Quarantäne können durch die zuständigen Behörden vor Ort hohe Bußgelder verhängt werden.

Dürfen sich alle die aus dem Ausland einreisen kostenlos testen lassen?

Ja, Rückkehrende aus Risikogebieten und aus Nicht-Risikogebieten können sich kostenlos testen lassen. Die Kosten dafür werden seit dem 1. August übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Es werden auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person übernommen.

Was ist mit Pendlern in Grenzregionen?

Pendler aus Risikogebieten sind in der Regel nach landesrechtlicher Regelung von der Quarantäne-Verpflichtung ausgenommen. Sie sind dann auch nicht verpflichtet, eine Testbescheinigung vorzulegen. Sie können sich jedoch bis 72 Stunden nach Einreise kostenlos testen lassen, wenn sie das möchten.

Wer zahlt die Tests?

Die Kosten für die Tests übernimmt der Bund über den erhöhten Zuschuss zur Krankenversicherung. Wird ein Test durch den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder durchgeführt, tragen die Länder einen Teil der Kosten selbst.