Eurowings und weitere Fluglinien der Lufhansa-Gruppe verschärfen die Maskenpflicht während des Fluges. Das hat das Unternehmen jetzt in einer Pressemitteilung mitgeteilt. So soll man ab dem 1. September 2020 nur noch dann von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit sein, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Dafür muss es in einem von der Airline vorgeschriebenen Formblatt übertragen werden. Fluggäste können sich das Dokument online herunterladen. Des Weiteren muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden, wenn Passagiere während des Fluges die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
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