Seit gestern können Personen, die von der Thomas Cook-Pleite betroffen waren, bei der Bundesregierung Geld beantragen, das sie bislang nicht erstattet bekommen haben - für Pauschalreisen, die abgebrochen oder abgesagt wurden.
Und so funktioniert´s: Betroffene können auf der Website des Bundesjustizministeriums ihre Daten und Belege hochladen und ihre Ausgleichszahlung beantragen. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche bereits bei der Zurich-Versicherung sowie beim Insolovenzverwalter geltend gemacht wurden.
Übernommen werden nur die noch nicht erstatteten Kosten der Pauschalreise sowie Zusatzkosten - zum Beispiel für Verpflegung und Transport - die insolvenzbedingt vor Ort entstanden sind.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage des Bundesjustizministeriums.