Die Touristensteuer auf Mallorca und den Nachbarinseln ist nicht rechtswidrig. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat die Beschwerde der Hoteliersvereinigung abgewiesen. Diese war gerichtlich gegen die sogenannte „ecotasa“ vorgegangen - wegen angeblicher Wettbewerbsnachteile und Verletzung der Dienstleistungsfreiheit.
Die Richter entschieden, dass die Steuer erhoben werden darf und sowohl mit dem spanischen als auch mit dem europäischen Recht vereinbar ist.
Die Touristensteuer auf den Balearen wurde 2016 eingeführt und führte allein im Jahr 2018 zu Einnahmen in Höhe von 123 Millionen Euro.
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