Billigflieger Ryanair muss einer Spanierin 20 Euro für ein Gepäckstück zurückerstatten.
Die Frau hatte geklagt, weil sie im Januar bei ihrem Flug von Madrid nach Brüssel beim Einsteigen dazu aufgefordert wurde, 20 Euro für ihr Gepäck zu bezahlen. Sie hatte eine kleine Tasche und ein weiteres Handgepäckstück dabei, allerdings geht das bei Ryanair nur im „Priority-Tarif“. Sie hatte nur „Standard“ gebucht: In diesem Tarif dürfen Reisende nur eine kleine Tasche mit an Bord nehmen, wenn sie nicht mehr bezahlen wollen.
Die Richterin in Madrid gab der Klägerin Recht. Die Erhebung von Gebühren für ein Gepäckstück, das problemlos in der Kabine transportiert werden könne, stelle „missbräuchliches Verhalten“ dar,
heißt es in der Urteilsbegründung.