Ab Juni brauchen Straßenkünstler, die in Palmas Innenstadt Musik machen, Karikaturen zeichnen oder Pantomime vorführen möchten, einen Ausweis. Das hat die Stadt jetzt beschlossen. Bislang gibt es keine Vorschrift dieser Art, die auch die Anzahl der Straßenkünstler reguliert, das soll sich mit der neuen Verordnung nun ändern.
Dafür wurden die Künstler in vier verschiedene Gruppen unterteilt: Musiker, menschliche Statuen, Akrobaten und Maler bzw. Zeichner. Ihnen werden ganz konkret Plätze im Innenstadtbereich zugewiesen. Für Musiker gelten zudem weitere Vorschriften, wie zum Beispiel, dass ihr Repertoire mindestens 18 Lieder umfassen muss und Verstärker nur bis zu einer Leistung von maximal 30 Watt zum Einsatz kommen dürfen.
Der neue Straßenkünstler-Ausweis kann vom 1. bis zum 15. Mai in den Bürgerbüros beantragt werden, er gilt dann für ein ganzes Jahr oder lediglich in der Sommersaison.