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Ferienwohnungen auf Mallorca dürfen nur noch 60 Tage im Jahr vermietet werden

Mallorcas Inselrat hat jetzt einen ersten Entwurf zur touristischen Ferienvermietung präsentiert und die Insel dafür in verschiedene Zonen eingeteilt.

Wie die zuständige Inselrätin Mercedes Garrido erklärt hat, wird die Ferienvermietung vereinzelt unter strengen Auflagen erstmals in Mehrfamilienhäusern zugelassen. Außerdem dürfen manche Wohnungen und Häuser nur insgesamt 60 Tage im Jahr vermietet werden.

Die Küstenorte Mallorcas sind unter anderem in zwei Teile gegliedert: Dabei wird zwischen „touristisch gesättigt“ und „nicht gesättigt“ unterschieden. In den „touristisch gesättigten“-Bereichen dürfen Häuser und Wohnungen nur maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden, dazu gehören Palmanova, Magaluf, Santa Ponça und Paguera in der Gemeinde Calvià sowie ein Teil der Playa de Palma und Abschnitte in der Gemeinde Llucmajor. Aber auch in unter anderem Santanyí, Sóller und Valldemossa - also fern ab der Küste - gelten die neuen Regeln der Ferienvermietung. Weiterhin gilt jedoch, dass die Ferienvermietung in Gewerbe- und Naturschutzgebieten verboten bleibt. In den „nicht gesättigten“-Gebieten darf das ganze Jahr lang an Urlauber vermietet werden.

Die Inselhauptstadt Palma ist von dem Zonenplan des Inselrats ausgenommen. Dort muss das Rathaus eigene Ferienvermietungszonen einteilen.

Zur Karte des Inselrats: http://www.conselldemallorca.net/media/53502/20180119_Mapazonificacio.pdf

(Bild: Consell de Mallorca)