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Neue Tierschutzverordnung in Llubí auf Mallorca

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Bild: Baldea / Facebook

Verstöße können in Llubì mit Bußgeldern geahndet werden.

In der knapp 2.400 Einwohner großen Gemeinde Llubí hat der Gemeinderat eine neue Tierschutzverordnung beschlossen. In ihr ist festgelegt, dass maximal drei Haustiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen, in Einfamilienhäusern sind fünf erlaubt.

Außerdem wird die Kastration von Katzen mit Freigang verpflichtend, um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Verstöße können in Llubì mit Bußgeldern geahndet werden.