Ein Kioskbesitzer in s’Arenal muss über 60.000 Euro Strafe zahlen, weil er im Sommer 2020 nach 21:30 Uhr Alkohol verkauft hat. Das Geschäft war um kurz vor 1 Uhr nachts noch geöffnet, es hätte aber längst geschlossen sein müssen. Der Betreiber klagte gegen die Strafe und argumentierte, das Gesetz schränke seine Gewerbefreiheit ein.
Das oberste Gericht der Balearen (TSJIB) wies die Klage jetzt klar zurück. Die Richter betonten, die Regelung diene dem Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Sicherheit - und sei rechtlich zulässig.
Das Alkoholverkaufsverbot gilt in bestimmten Partyzonen Mallorcas seit 2020 und wurde vergangenes Jahr sogar noch verschärft.
- ANZEIGE -
60.000 Euro Strafe für nächtlichen Alkoholverkauf

Das Alkoholverkaufsverbot gilt in bestimmten Partyzonen Mallorcas seit 2020.