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Wahlhelfer: 40 Bürger haben ihre Pflicht verletzt

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

​​​​​​​Nur Personen über 65 Jahren sind auf Mallorca vom Job des Wahlhelfers befreit

Der Job des Wahlhelfers wird auf den Balearen sehr ernst genommen. Und wer als Wahlhelfer ausgewählt wird, muss am Wahltag auch erscheinen. 40 Personen haben dies bei der Kommunalwahl im Mai nicht getan, sie sind ihrer Bürgerpflicht nicht nachgegangen und haben unentschuldigt gefehlt. Deshalb müssen sie sich vor Gericht verantworten, dort müssen sie erklären, warum sie am Wahltag gefehlt haben. Es drohen ihnen Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr.

Nur Personen über 65 Jahren sind auf Mallorca vom Job des Wahlhelfers befreit, außerdem befreien Gründe wie Krankheit, ein Wohnortwechsel oder eine wichtige Familienfeier von der Verpflichtung, an den Urnen zu sitzen.