Ein rechtliches Gutachten der Stadt Inca hat jetzt festgestellt: Wer vor seiner eigenen Ausfahrt parkt, verstößt damit gegen geltendes spanisches Verkehrsrecht.
Zuvor hatte die Volkspartei PP den Bericht in Auftrag gegeben: Man wollte dem Parkplatzmangel in Inca entgegenwirken, indem das Parken vor eigenen Ausfahrten erlaubt wird, wie es beispielsweise in Santa María der Fall ist. Auch die Gemeinden Marratxí, Sóller und Santanyí haben ähnliche Vorhaben.
Das Gutachten aus Inca sieht darin jedoch eine Rechtswidrigkeit: In der spanienweiten Verkehrsgesetzgebung wird ausdrücklich festgelegt, dass das Parken vor einer gekennzeichneten Ein- und Ausfahrt ein Verrstoß ist, der mit einem Bußgeld geahndet wird.
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Parken vor der eigenen Ausfahrt verboten
Man wollte dem Parkplatzmangel in Inca entgegenwirken, indem das Parken vor eigenen Ausfahrten erlaubt wird.