Hundehalter in Spanien brauchen ab dem 29. September eine Haftpflicht für ihre Vierbeiner – so zumindest sieht es das neue Tierschutzgesetz in Spanien vor, das in diesem Jahr verabschiedet wurde. Laut diesem drohen sonst Strafen zwischen 500 und 10.000 Euro. Laut des Präsidenten der balearischen Tierärztekammer, Ramón García wirft das Gesetz allerdings noch zu viele ungeklärte Fragen auf.
Zum Beispiel, was die Haftpflichtversicherungen abdecken müssen und wo sie abgeschlossen werden können. Weiter sieht das Tierschutzgesetz vor, dass Hundehalter einen Kurs absolvieren müssen. Auch da ist laut García zum Beispiel noch nicht klar, wer diese Kurse anbietet und ob es sich dann um eine unbefristete Hunde-Ausbildung handelt oder ob die Haustierhalter bei jedem neuen Hund einen neuen Kurs absolvieren müssen.
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Gesetz zur Haftpflicht für Hunde wirft Fragen auf
Weiter sieht das Tierschutzgesetz vor, dass Hundehalter einen Kurs absolvieren müssen