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Verbraucherverband warnt vor Restaurant-Tricks

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

In einigen Fällen wurde Gästen bei einem Eiscafé das Eis extra berechnet.

Restaurants und Bars, die ihren Gästen Brot, Aioli oder Oliven anbieten und das am Ende berechnen wollen, müssen schon bei der Bestellung auf die Extra-Kosten hinweisen. Ansonsten hat der Gast das Recht, die Bezahlung zu verweigern. Das hat der balearische Verbraucherverband jetzt noch einmal klargestellt.

Grund waren gleich mehrere Beschwerden von Restaurantbesuchern, die dachten, bei dem „Pan con Aioli“ das der Kellner angeboten hat, handele sich um eine Gefälligkeit des Hauses. Dann tauchte es jedoch auf der Rechnung auf. In anderen Fällen wurde Gästen bei einem Eiscafé das Eis extra berechnet.