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Strenge Regeln beim Wahlhelferjob

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Quelle: Das Inselradio Mallorca

Unter anderem sind Personen über 65 Jahren vom Job des Wahlhelfers befreit.

Der Job des Wahlhelfers wird auf den Balearen sehr ernst genommen - etwas zu ernst, wie der Verband der Alleinerziehenden der Balearen (FAMOIB) findet. Der Verband hat jetzt angeprangert, dass Alleinerziehende, die am 23. Juli nicht als Wahlhelfer vor Ort sein können, weil sie keine Betreuungmöglichkeit für ihre Kinder finden, das auch genau begründen müssen. 

Alleinerziehende berichten davon, dass sie aufgefordert wurden, Sterbeurkunden der verstorbenen Großeltern oder medizinische Berichte vorzulegen, um zu begründen, dass sich die Großeltern am Tag der Parlamentswahlen nicht um die Kinder kümmern können. 

Nur Personen über 65 Jahren sind auf Mallorca vom Job des Wahlhelfers befreit, außerdem befreien einen Gründe wie Krankheit, ein Wohnortwechsel oder eine wichtige Familienfeier von der Verpflichtung, an den Urnen zu sitzen.