Das Gericht in Palma hat jetzt einem Baby den Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Geklagt hatten in dem Fall die Eltern, weil die Familie auf einem bei der spanischen Fluggesellschaft Air Europa gebuchten Flug nicht befördert wurde. Statt allen drei, wollte die Airline nur den Eltern die dadurch fällige Entschädigung von 600 Euro pro Person zahlen. Zur Begründung hieß es, dass das Baby keinen Anspruch darauf habe, weil es nicht den vollen Flugpreis zahlt und keinen eigenen Sitzplatz hatte.
Diese Argumentation hat der Richter in Palma jedoch abgewiesen, weil auch für Babys ein geringer Tarif gezahlt wird und sie damit bei Nicht-Beförderung den gleichen Anspruch auf Schadensersatz haben, wie voll zahlende Erwachsene.
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Gericht in Palma spricht Baby Schadensersatz zu
Geklagt hatten die Eltern, weil die Familie auf einem gebuchten Flug nicht befördert wurde.