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Frau stirbt nach Schönheits-OP - Gericht spricht Ärzte frei

Weil die Patienten an einer Infektion litt, ist der Tod nicht auf einen Ärztefehler zurückzuführen

In dem Fall der Mallorquinerin, die nach einer Schönheits-OP in Madrid verstorben war, sind jetzt die zuständigen Ärzte vor Gericht freigesprochen worden. Die Frau wurde am 29. April in einer Schönheitsklinik in der Hauptstadt operiert worden, kurz danach klagte sie über gesundheitliche Probleme. Nach drei Monaten im künstlichen Koma dann die Schocknachricht: die 34-Jährige verstarb im Krankenhaus.

Als offizielle Todesursache wurde ein septischer Schock diagnostiziert. Daraufhin klagten die Angehörigen der Verstorbenen, weil die Patienten einem ärztlichen Gutachten zufolge jedoch an einer Infektion litt, ist der Tod nicht auf einen Ärztefehler zurückzuführen, so die Richter.