In Spanien müssen Fahrzeuge, in denen Personen befördert werden, ab Juli eine Alkohol-Wegfahrsperre haben. Das wurde jetzt im neuen Straßenverkehrsgesetz festgelegt.
Das heißt, der Fahrer muss vor jeder Fahrt erst einmal ins Röhrchen pusten: Ist der Ist der Alkoholgehalt in der Atemluft zu hoch, wird die Kraftstoffversorgung gekappt und der Wagen springt nicht an.
Von der Maßnahme betroffen sind die Fahrzeugklassen M2 und M3, also
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, unabhängig davon ob sie eine zulässige Gesamtmasse von bis zu fünf oder mehr als fünf Tonnen haben.