Der Arzt einer Privatklinik auf Mallorca wurde fristlos gekündigt, weil er seine Quarantäne missachtet hatte und zur Arbeit gegangen war. Seine Kollegin war im Frühjahr 2020 positiv auf Corona getestet worden, er selbst war zwar negativ, hätte sich aber als Kontaktperson trotzdem absondern müssen, was er jedoch nicht tat. Er arbeitete mit der Frau in der Notaufnahme der Klinik zusammen und lebte auch mit ihr in einem Haushalt.
Das Gericht auf Mallorca erklärte die Kündigung jetzt als rechtmäßig; der Arzt habe verantwortungslos gehandelt und Patienten und Kollegen gefährdet, so der Richter. Der Arzt hat somit noch nicht einmal Anspruch auf eine Abfindung.