Das Gericht in Palma hat eine Frau freigesprochen, die mit ihrem PKW einen Fußgänger angefahren und dann Fahrerflucht begangen hat. Der Frau könne keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, heißt es; und die zuständigen Richter glaubten ihr, dass sie nicht bemerkt hatte, einen Menschen angefahren zu haben.
Die Autofahrerin prallte im August 2018 auf der Landstraße von Llucmajor nach S’Estanyol mit einem 20-Jährigen zusammen, der dort nachts zu Fuß unterwegs war, danach floh sie von der Unglücksstelle. Das Opfer, das stark alkoholisiert gewesen sein soll, starb in Folge des Zusammenstoßes noch vor Ort.
Die Frau wurde wenige Tage nach dem Unfall ausfindig gemacht und festgenommen. Sie beteuerte aber, dass sie davon ausgegangen zu sein, ein Tier angefahren zu haben.