Das spanische Verfassungsgericht hat gestern in einer knappen Entscheidung die Ausgangssperre, die im März 2020 verhängt worden war, für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, dass für einen solchen Eingriff in die Grundrechte der Ausnahmezustand hätte ausgerufen werden müssen.
Der Alarmzustand bietet nach Ansicht der Richter keine Grundlage dafür, die Bewegungsfreiheit der Menschen so drastisch zu reduzieren, wie es letztes Jahr der Fall war. Damals durfte man in Spanien über Wochen die Wohnung nur für das Notwendigste verlassen. Mit dieser Entscheidung des Gerichts haben auch die Bußgelder, die bei Verstößen gegen den Lockdown im vergangenen Jahr verhängt wurden, keine Rechtsgültigkeit mehr. Auf den Balearen wurden während der Ausgangssperre 2.700 Knöllchen ausgestellt.