In Palma ist jetzt die Verordnung für die Nutzung von Elektrorollern erweitert worden. Ab sofort müssen E-Roller-Fahrer stets ihr Licht eingeschaltet haben und eine reflektierende Weste tragen. Eine weitere Neuerung ist, dass es laut dem neuen Gesetzesblatt ausdrücklich verboten ist, dass auf einem Roller eine weitere Person, wie zum Beispiel ein Kind mitfährt. Weiterhin gilt, dass die Fahrzeuge nur auf Straßen in Palma genutzt werden dürfen, auf denen die maximal erlaubte Geschwindigkeit 30kmh beträgt. Eine Helmpflicht gibt es nicht, das Tragen eines Helms wird in der Verordnung jedoch empfohlen.
Eine erste Verordnung zur Nutzung von Elektrorollern war im Sommer vergangenen Jahres in Palma in Kraft getreten.
(Bild: Ajuntament de Palma)