Eine weitere Lockerung, die morgen in Kraft tritt, ist, dass die Menschen in Spanien - und somit auch auf Mallorca - ihre Gemeinschafts- und Schrebergärten wieder besuchen und bepflanzen dürfen.
Auch hier gibt es allerdings strenge Bestimmungen: Zum einen ist zu beachten, dass die Gartenarbeit allein ausgeführt werden muss. Zum anderen dürfen nur Personen ihren Garten aufsuchen, wenn dieser in derselben oder in der angrenzenden Gemeinde des Wohnortes liegt.
Wer also einen Schrebergarten betreibt, der weiter weg ist, darf diesen noch immer nicht besuchen.