Die Gemeinden auf Mallorca dürfen nun jeweils selbst über den Zugang zu den Stränden entscheiden. Laut einer neuen Verordnung der Zentralregierung in Madrid können die Rathäuser zum Beispiel ein zeitliches Limit für den Strandbesuch einführen oder eine Höchstanzahl an Badegästen festlegen. Auch die Zufahrten zu den Parkplätzen am Strand können von den Rathäusern beschränkt werden.
Ziel und oberste Priorität, so die Verantwortlichen, sei immer die Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern.
Strandbesuche auf Mallorca sind erst seit Montag wieder erlaubt. Die Zahl der Besucher ist aber wegen der fehlenden Touristen trotzdem relativ gering.