In Spanien endet heute die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2018. Sowohl Residenten, als auch Nicht-Residenten hatten seit Anfang April Zeit, die Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt einzureichen. Verpflichtet dazu ist jeder Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 22.000 Euro bei einem einzigen Arbeitgeber und von mehr als 12.643 Euro bei mehreren Arbeitgebern. Für alle anderen ist die Steuererklärung freiwillig.
Sie kann auch in diesem Jahr unter anderem wieder über das Smartphone abgegeben werden, über die Applikation „Agencia Tributaria“. Eine andere Option ist das Internet, wo das Programm „Renta Web“ eingerichtet wurde.
Zu den Neuerungen in diesem Jahr bei der Steuererklärung in Spanien gehört, dass erstmals auch Kosten für Kinderkrippen steuerlich abgesetzt werden können. Und zwar bis zu einer Höhe von maximal 1.000 Euro.
Mehr Informationen zur Steuererklärung 2018 und Hilfestellungen finden Sie online auf
http://www.agenciatributaria.es.